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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der EFAG Trade Mark Company GmbH & Co. KG, Riedweg 34, 88433 Altheim - Stand: 12/2011

 

 

I. Allgemeines

1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von EFAG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1.2. Soweit Spirituosen angeboten werden, richten sich diese Angebote ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.3. Alle Angaben im Rahmen von allgemeinen Produktbeschreibungen (Prospekte, Internetshop etc.) sind freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

1.4. Der Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme des vom Kunden oder EFAG unterbreiteten Angebots zustande. Im Internetshop stellt das Absenden der Bestellung das Angebot dar, welches von EFAG durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen angenommen wird. Die bloße Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist keine Annahme in diesem Sinne.

1.5. Vertragssprache ist deutsch.

1.6. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.partyschnaps.com/agb.html abrufen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

 

 

II. Widerrufsrecht

 

Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder eMail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

 

EFAG Trade Mark Company GmbH & Co. KG
Neue Welt 32
88471 Laupheim
Telefax: +49 (0)7392 96649-11

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

 

III. Zahlung & Lieferung

 

3.1. Sämtliche Preisangaben im Internetshop enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle sonstigen Preisangaben gegenüber Unternehmenskunden verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.

3.2. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Im Internetshop werden diese bei der jeweiligen Produktbeschreibung sowie im Warenkorb ausgewiesen.

3.3. EFAG liefert die ersten Bestellungen ausschließlich gegen gesicherte Zahlungsmethoden (Vorkasse), soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Internetshop stehen derzeit die Zahlungsmethoden Vorauskasse, Nachnahme, Sofortüberweisung oder PayPal zur Verfügung.
 

3.4. Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung oder Lastschrift, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematischstatistischer Verfahren bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die SCHUFA Holding AG und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

 
3.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die aufzurechnende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder von EFAG anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.6. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

3.7. EFAG behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertraglichen Leistung mangels Selbstbelieferung, aufgrund höherer Gewalt oder im Falle von nicht vorhersehbaren Leistungshindernissen, die durch zumutbare Aufwen¬dungen nicht beseitigt werden können und von EFAG nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfüg¬barkeit infor¬miert und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstattet.

3.8. Bei Warenlieferungen an Unternehmer auf Paletten sind EFAG im Austausch Paletten gleicher Güte und Anzahl zur Verfügung zu stellen. Erfolgt ein solcher Austausch nicht, bleiben die Paletten Eigentum von EFAG. Diese sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen frachtfrei und in gebrauchstauglichem Zustand an EFAG zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht, nicht fristgerecht oder in gebrauchsuntauglichem Zustand, ist EFAG berechtigt, dem Kunden die überlassenen Paletten in Rechnung zu stellen.

3.9. Gegenüber Unternehmern ist EFAG zur Lieferung von Teilmengen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden verwendbar ist und dem Käufer durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

 

 

IV. Zahlungen


4.1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer vergleichbaren Aufstellung ein. Für Verbraucher gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

4.2. Leistet der Unternehmenskunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Verbraucher schulden lediglich Verzugszinsen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.



V. Eigentumsvorbehalt


5.1. Die an Verbraucher gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EFAG.

5.2. Die an Unternehmenskunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden aus bestehenden Forderungen Eigentum von EFAG. Die Ware darf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Im Übrigen gelten für Unternehmer die nachfolgenden Ziffern.

5.3. Der Kunde tritt seine ihm gegen Dritte aufgrund der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen im Voraus bis zur Höhe von 125% der gesicherten Forderungen an EFAG ab. EFAG nimmt die Abtretung hiermit an. Sicherungsmittel, die den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 25% übersteigen, gibt EFAG auf Verlangen durch Rückabtretung frei.

5.4. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber EFAG nicht in Verzug gerät. EFAG wird die Abtretung im Verzugsfall gegenüber den Vertragspartnern des Kunden offenlegen.

5.5. Der Kunde hat EFAG auf Verlangen die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5.6. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Im Falle der drohenden Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums, z.B. durch Pfändung oder Besitzergreifung durch Dritte, hat der Kunde unverzüglich auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und EFAG über die Vorgänge zu unterrichten.

 
VI. Gewährleistungen und Haftung


6.1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die nachfolgenden Ziffern.

6.2. Der Unternehmenskunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich gegenüber EFAG schriftlich anzuzeigen. Bereits bei Ablieferung erkennbare Mängel und Fehlmengen sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer anzumelden und von diesem quittieren zu lassen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

6.3. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

6.4. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.



VII. Haftung


7.1. Die Haftung gegenüber Verbrauchern richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Für Unternehmer gelten die nachfolgenden Einschränkungen.

7.2. Die Haftung von EFAG sowie deren gesetzlicher Vertreter, Angestellten und Erfüllungs¬gehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. EFAG haftet darüber hinaus nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7.3. Ferner haftet EFAG nicht für fehlerhafte, unrichtige oder nicht verwendbare EAN-Codierungen oder sonstige maschinenlesbare Kennzeichnungen auf den gelieferten Waren oder Verpackungen.

7.4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.



VIII. Schlussbestimmungen


8.1. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

8.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Biberach an der Riß vereinbart.

8.3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt ergänzend Folgendes: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erfüllungsort für die Leistungen von EFAG ist deren Sitz.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen hiervon unberührt.

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